Türoffenhaltezeiten von Liftanlagen
Die Türoffenhaltezeit von Liftanlagen ist entscheidend für die Barrierefreiheit. Diesbezügliche Regelungen sind zwar im europäischen Normenwerk für Liftanlagen festgelegt, allerdings bewertet die europäische Konsumentenschutzorganisation ANEC diese als ungenügend. Aufgrund fehlender Grundlagen für die Bestimmung einer minimalen Türoffenhaltezeit hat die verkehrsteiner AG die Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur im Rahmen einer Feldstudie unterstützt.