Videoerhebung

Liftanlagen müssen sicher und komfortabel nutzbar sein
Leistungen verkehrsteiner
  • Prüfung der örtlichen Situation an beiden Standorten
  • Montage und Demontage der Kamerageräte
  • Datensicherung, -ablage und Nachbearbeitung der Videoaufnahmen

Projektbeschrieb

Die Europäische Norm «Accessibility to lifts for persons including persons with disability» legt die Türoffenhaltezeit von Liftanlagen fest. Darin heisst es, dass die Türoffenhaltezeit zwischen zwei und zwanzig Sekunden einstellbar sein muss, wobei für Menschen mit Behinderungen mindestens sechs Sekunden als erforderlich betrachtet wird. Diese sechs Sekunden werden allerdings von der Europäischen Konsumentenschutzorganisation ANEC als ungenügend eingestuft und eine Anhebung auf mindestens acht Sekunden wird gefordert. Aufgrund fehlender Grundlagen für die Bestimmung einer minimalen Türoffenhaltezeit hat die Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur eine Feldstudie durchgeführt, um die effektiv benötigte Zeit für einen komfortablen Einstieg in eine Liftanlage zu ermitteln.

Im Rahmen dieser Studie wurden in Zusammenarbeit der Fachstelle mit der verkehrsteiner AG Videoerhebungen an zwei unterschiedlichen Liftanlagen in Bern und Zürich durchgeführt. Die Anlagen wurden so gewählt, dass sie von möglichst vielen Personen mit besonderen Bedürfnissen frequentiert werden. An den ausgewählten Standorten wurde je eine programmierbare Kamera eingesetzt. Die Kameras wurden so installiert und ausgerichtet, dass das Betätigen der Türöffnungstaste sowie der Einstieg in den Lift ersichtlich war. Mit der gewählten Bildqualität und Aufnahmeperspektive sowie des Einsatzes eines Privacy Filters wurde sichergestellt, dass keine Gesichter von Personen erkennbar waren.

Die Auswertung der Aufnahmen erfolgte durch die Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur.