Person im Rollstuhl bedient mit Fingerspitzen den Bedienknopf einer Liftanlage in einem Gebäudeflur mit poliertem Steinboden. Im Hintergrund warten weitere Personen im Gang, ein zweiter Liftbereich ist sichtbar. Die Liftanlage ermöglicht barrierefreien Zugang zwischen Stockwerken.
Lift­an­la­gen müssen sicher und komfor­ta­bel nutz­bar sein
  • Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle

Türo­f­fen­hal­te­zei­ten von Liftanlagen

Videoer­he­bung zur Hindernisfreiheit

Die Euro­päi­sche Norm «Acces­si­bi­li­ty to lifts for persons inclu­ding persons with disa­bi­li­ty» legt die Türo­f­fen­hal­te­zeit von Lift­an­la­gen fest. Darin heisst es, dass die Türo­f­fen­hal­te­zeit zwischen zwei und zwan­zig Sekun­den einstell­bar sein muss, wobei für Menschen mit Behin­de­run­gen mindes­tens sechs Sekun­den als erfor­der­lich betrach­tet wird. Diese sechs Sekun­den werden aller­dings von der Euro­päi­schen Konsu­men­ten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on ANEC als unge­nü­gend einge­stuft und eine Anhe­bung auf mindes­tens acht Sekun­den wird gefor­dert. Aufgrund fehlen­der Grund­la­gen für die Bestim­mung einer mini­ma­len Türo­f­fen­hal­te­zeit hat die Schwei­zer Fach­stel­le Hinder­nis­freie Archi­tek­tur eine Feld­stu­die durch­ge­führt, um die effek­tiv benö­tig­te Zeit für einen komfor­ta­blen Einstieg in eine Lift­an­la­ge zu ermitteln.

Im Rahmen dieser Studie wurden in Zusam­men­ar­beit der Fach­stel­le mit der verkehr­stei­ner AG Videoer­he­bun­gen an zwei unter­schied­li­chen Lift­an­la­gen in Bern und Zürich durch­ge­führt. Die Anla­gen wurden so gewählt, dass sie von möglichst vielen Perso­nen mit beson­de­ren Bedürf­nis­sen frequen­tiert werden. An den ausge­wähl­ten Stand­or­ten wurde je eine program­mier­ba­re Kame­ra einge­setzt. Die Kame­ras wurden so instal­liert und ausge­rich­tet, dass das Betä­ti­gen der Türöff­nungs­tas­te sowie der Einstieg in den Lift ersicht­lich war. Mit der gewähl­ten Bild­qua­li­tät und Aufnah­me­per­spek­ti­ve sowie des Einsat­zes eines Priva­cy Filters wurde sicher­ge­stellt, dass keine Gesich­ter von Perso­nen erkenn­bar waren.

Die Auswer­tung der Aufnah­men erfolg­te durch die Schwei­zer Fach­stel­le Hinder­nis­freie Architektur.

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Leistungen

Innenbereich einer Passage mit Ladengeschäften, offener Liftkabine und danebenliegendem Aufzugsschacht mit Gitterschiebetüren. Vor dem Lift stehen eine Alu-Trittleiter, ein Rucksack und ein Verkehrshütchen. An der Decke ist eine Kamera zur Messung montiert. Am Boden verläuft ein taktiles Leitsystem für Sehbehinderte. Personen sind keine sichtbar.
Kame­ra­in­stal­la­ti­on