Wegweiser Richtung Lauenensee mit durchgestrichenem Ortsnamen, darunter Verbotssignal für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» sowie Gültigkeitshinweis von November bis ca. April. Eine rot-weisse Barriere steht am Strassenrand. Die schneegeräumte, teils nasse Strasse ist frei befahrbar, im Hintergrund gehen zwei Personen am Wegrand, rechts stapelt sich Brennholz.
Bishe­ri­ge Signa­li­sa­ti­on im Winterhalbjahr
  • Gemeindeverwaltung Lauenen

Teil­sper­rung Lauenenseestrasse

Fach­li­che Beglei­tung der Planung einer «Schran­ke» für den Winter

Bei der Laue­n­en­see­stras­se, die den Laue­n­en­see erschliesst, handelt es sich um eine gefähr­li­che Stre­cke, welche durch Gefah­ren­zo­nen (z.B. Lawi­nen­ge­fahr) führt. Die Stras­se wird mit einge­schränk­tem Winter­dienst unter­hal­ten. Aufgrund des hohen Andrangs mit verschie­de­nen Nutzungs­an­sprü­chen kam es beson­ders im Winter­halb­jahr aufgrund des Verkehrs zu Beein­träch­ti­gun­gen der Verkehrssicherheit.

Die Gemein­de Laue­nen nahm sich der Proble­ma­tik an und führ­te inten­si­ve Gesprä­che mit den Betrof­fe­nen über eine Verbes­se­rung der Situa­ti­on. Im Rahmen dieser Gesprä­che wurde beschlos­sen, die Stre­cke zwischen dem Stein­bruch «Bochte» und dem Laue­n­en­see im Winter­halb­jahr als Allge­mei­nes Fahr­ver­bot mit «Ausge­nom­men Berech­tig­te» zu regeln. Von dieser Sper­rung ausge­nom­men soll­ten nur Anwoh­nen­de und berech­tig­te Perso­nen mit einer spezi­el­len Bewil­li­gung sein. Die Diskus­si­on und Planung des Ausbaus zur Verbes­se­rung der Verkehrs­si­cher­heit und ‑durch­läs­sig­keit für die Sommer­sai­son wurde in Aussicht gestellt.

Für die Reali­sa­ti­on einer Schran­ke stan­den insbe­son­de­re Haftungs­fra­gen im Vorder­grund. Die Schran­ke soll­te als bauli­che Mass­nah­me ange­schafft werden, weil das bestehen­de lang­jäh­ri­ge Fahr­ver­bot immer häufi­ger miss­ach­tet wurde.

Die Gemein­de beauf­trag­te darauf­hin die verkehr­stei­ner AG, eine fach­li­che Beglei­tung für die Planung einer «Schran­ke» vorzu­neh­men. Zunächst wurde ein Anfor­de­rungs­pro­fil für die geplan­te Teil­sper­rung während des Winter­halb­jah­res erstellt, um mit der kanto­na­len Bewil­li­gungs­be­hör­de die Ände­rung der Verkehrs­an­ord­nung zu bespre­chen. Im zwei­ten Schritt wurden verschie­de­ne Teil­sperr­sys­te­me evalu­iert und die geeig­nets­te Lösung in Zusam­men­ar­beit mit der Gemein­de und ande­ren Stake­hol­dern defi­niert. Die verkehr­stei­ner AG hat nach Beschluss der Best­va­ri­an­te entspre­chen­de Ausschrei­bun­gen und Offert­ver­glei­che erstellt und die Gemein­de während dem Baube­wil­li­gungs­pro­zess fach­lich begleitet.

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Leistungen

Orthofoto-Situationsplan mit geplanter Signalisation: Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet», gültig November bis ca. April, sowie Vorsignalisation an Abzweigungen. Erläuterungstext zum Bauprojekt einer Elektroschranke mit Zugang mittels Magnetkarten, Betrieb während der Wintermonate, Zugang mit Bewilligung möglich. Weisses Rundschild «ausgenommen Berechtigte» bei Gebäuden entlang der Zufahrtsstrasse.
Neue Signa­li­sa­ti­on im Winterhalbjahr
Orthofoto-Katasterplan mit eingezeichneter Parzelle 1558 und Gebäuden 58a/58b. Ein Strassenabschnitt ist als «Signalisation Fahrverbot» markiert, dort ist die geplante Schranke für das Winterhalbjahr vorgesehen. Gestrichelte violette Linie kennzeichnet die Gebäudeflucht entlang der Zufahrtsstrasse zu den Liegenschaften.
Neue Schran­ke für Winterhalbjahr