- Ortsbegehung mit Aufnahme der Anlagemasse und Sichtweiten
- Seitenradarerhebungen
- Aufnahmen mit Langzeitkameras
- Analyse der Verkehrssicherheit
- Beurteilung und Ableitung des allfälligen Handlungsbedarfs
Projektbeschrieb
Auf dem Abschnitt der Kantonsstrasse Nr. 1 zwischen Ersigen und Koppigen gilt heute die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Im Bereich der Ortschaft Ersigen schliessen die Gemeindestrassen «Furtrain» und «Schürgasse» an die Kantonsstrasse an. Aufgrund der regelmässigen Querung von verschiedenen Verkehrsteilnehmenden an dieser Stelle, inklusive vier Schulkinder und rund zehn LandwirtInnen mit Anhängerfahrzeugen, wurde die Gemeindevertretung beim zuständigen Oberingenieurkreis (OIK) IV vorstellig. Die verkehrsteiner AG wurde deshalb vom OIK IV des Tiefbauamtes des Kantons Bern beauftragt, ein verkehrssicherheitstechnisches Gutachten zu erstellen. Dieses soll eine Beurteilung der Situation und Ableitung des allfälligen Handlungsbedarfs beinhalten.
In einem ersten Schritt hat die verkehrsteiner AG ein Grundlagenstudium vorgenommen und die Anlagemasse und Sichtweiten im Zuge einer Ortsbegehung überprüft. Daraufhin führte sie mit je einem Seitenradargerät pro Fahrspur Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen durch. Diese Daten wurden anschliessend ausgewertet, analysiert und in Form eines Datenblattes aufbereitet.
Zwei Langzeitkameras zeichneten im Knotenbereich das Verkehrsgeschehen auf. Der Fokus der qualitativen Analyse lag auf dem Verkehrsverhalten der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden und darauf, ob und welche Konflikte auftreten. Mittels einer teilautomatisierten Auswertung der Bewegungslinien konnte zusätzlich die Querungsnachfrage quantifiziert werden.
Die Auswertungen, Erkenntnisse und weitere wichtige Grundlagen wie die polizeilich registrierten Unfälle sind in einem Gutachten dokumentiert worden. Abschliessend hat die verkehrsteiner AG ein Fazit gezogen mit einer Beurteilung der Lage und Handlungsempfehlungen.