Gutachten zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit mittels Streckensignalisation
Projektbeschrieb
Leistungen verkehrsteiner
- Erhebung Seitenradar
- Ortsbegehung
- Gutachten
Projektbeschrieb
Auf der Kantonsstrasse Nr. 229.3 zwischen Schüpbach und Aeschau ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit heute mit 80 km/h signalisiert. Entlang der Strecke sind eine Sägerei sowie ein Werkhof angesiedelt. An beiden Standorten werden an den Zufahrten die zulässigen Mindestsichtweiten für die signalisierte Geschwindigkeit unterschritten. Eine streckenweise Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit bietet sich in dem Fall an.
Die verkehrsteiner AG führte zunächst Radarmessungen durch. Weiter wurden an einer Ortsbegehung diverse Anlagenmasse aufgenommen und Defizite dokumentiert.
Die Ergebnisse wurden in einem Gutachten zusammengefasst.