Gutachten zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Brünigstrasse in Brienzwiler
Leistungen verkehrsteiner
  • Erhebung Verkehrsdaten mit zwei Seitenradargeräten
  • Situations- und Schwachstellenanalyse vor Ort
  • Erarbeiten Gutachten und Besprechung mit Auftraggeber
  • Massnahmenplanung

Projektbeschrieb

Die Brünigstrasse (Kantonsstrasse Nr. 1125) führt durch die Gemeinde Brienzwiler. Aktuell gilt auf der Ortsdurchfahrt «Generell 50». Die Gemeinde ist mit dem Anliegen zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h entlang der Brünigstrasse auf das Tiefbauamt des Kantons Bern zugekommen. Im Auftrag des zuständigen Oberingenieurkreises I hat die verkehrsteiner AG ein Gutachten gemäss Art. 108 der Signalisationsverordnung (SSV) erstellt.

Die verkehrsteiner AG hat dafür mit Seitenradargeräten an zwei Standorten während sieben aufeinanderfolgenden Tagen Verkehrsmessungen durchgeführt. Die erhobenen Fahrgeschwindigkeiten und Verkehrsmengen wurden anhand von Grafiken und Kennzahlen in Datenblättern aufbereitet. Aufbauend auf den Resultaten der Verkehrserhebung hat die verkehrsteiner AG ein Gutachten gemäss Signalisationsverordnung ausgearbeitet. Dafür wurde zudem im Rahmen einer Ortsbegehung eine Situations- und Schwachstellenanalyse durchgeführt.

Das Gutachten wurde dem Auftraggeber zugestellt und im Rahmen einer Besprechung diskutiert. Zudem wurde ein Massnahmenplan inklusive Kostenschätzung erstellt und dem Auftraggebenden zur Verfügung gestellt.