Brünigstrasse in Brienzwiler mit intaktem Belag und Mittellinie, gesäumt von traditionellen Schweizer Holzhäusern vor bewaldeten Berghängen. Rechts eine Postauto-Haltestelle mit Wartehäuschen, auf dessen Bank eine sitzende Person wartet. Daneben ein Baustellen-Warnsignal mit rot-weissen Streifen. Die Signalisation und Bushaltestelle deuten auf eine überörtliche Verbindungsstrasse hin. Am Strassenrand parkierte Fahrzeuge.
Brünigstras­se in Brienzwiler
  • Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Brien­z­wi­ler, Brünigstrasse

Gutach­ten zur Herab­set­zung der zuläs­si­gen Höchstgeschwindigkeit

Die Brünigstras­se (Kantons­stras­se Nr. 1125) führt durch die Gemein­de Brien­z­wi­ler. Aktu­ell gilt auf der Orts­durch­fahrt «Gene­rell 50». Die Gemein­de ist mit dem Anlie­gen zur Herab­set­zung der zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit auf 30 km/​h entlang der Brünigstras­se auf das Tief­bau­amt des Kantons Bern zuge­kom­men. Im Auftrag des zustän­di­gen Ober­inge­nieur­krei­ses I hat die verkehr­stei­ner AG ein Gutach­ten gemäss Art. 108 der Signa­li­sa­ti­ons­ver­ord­nung (SSV) erstellt.

Die verkehr­stei­ner AG hat dafür mit Seiten­ra­dar­ge­rä­ten an zwei Stand­or­ten während sieben aufein­an­der­fol­gen­den Tagen Verkehrs­mes­sun­gen durch­ge­führt. Die erho­be­nen Fahr­ge­schwin­dig­kei­ten und Verkehrs­men­gen wurden anhand von Grafi­ken und Kenn­zah­len in Daten­blät­tern aufbe­rei­tet. Aufbau­end auf den Resul­ta­ten der Verkehrs­er­he­bung hat die verkehr­stei­ner AG ein Gutach­ten gemäss Signa­li­sa­ti­ons­ver­ord­nung ausge­ar­bei­tet. Dafür wurde zudem im Rahmen einer Orts­be­ge­hung eine Situa­tions- und Schwach­stel­len­ana­ly­se durchgeführt.

Das Gutach­ten wurde dem Auftrag­ge­ber zuge­stellt und im Rahmen einer Bespre­chung disku­tiert. Zudem wurde ein Mass­nah­men­plan inklu­si­ve Kosten­schät­zung erstellt und dem Auftrag­ge­ben­den zur Verfü­gung gestellt.

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