- Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen mit einem Seitenradargerät
- Videobasierte Analyse mit einer Langzeitkamera
- Verfassung Gutachten für abweichende Höchstgeschwindigkeit
Projektbeschrieb
Auf der Kantonsstrasse Nr. 1427 zwischen Alchenstorf und Wynigen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 80 km/h signalisiert. In der Mitte dieser Strecke sind kurveninnenseitig mehrere bewohnte Liegenschaften angesiedelt. Die Bewohnenden wurden beim zuständigen Oberingenieurkreis IV bezüglich Verkehrssicherheit vorstellig, weshalb das Tiefbauamt des Kantons Bern die verkehrsteiner AG um ein Gutachten für abweichende Höchstgeschwindigkeiten i.S. von Art. 32 SVG gebeten hat.
In einem ersten Schritt hat die verkehrsteiner AG mit einem Seitenradargerät Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Das Seitenradargerät hat das Verkehrsaufkommen sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten während 7 aufeinanderfolgenden Tagen während jeweils 24 Stunden erfasst. Die Erhebungsdaten wurden im Anschluss ausgewertet und dem Auftraggebenden in Form eines Datenblattes abgegeben. Zusätzlich wurde mit einer Langzeitkamera während 3 aufeinanderfolgenden Tagen eine videobasierte Analyse im Untersuchungskern durchgeführt. Die Videoaufnahmen wurden im Anschluss an die Erhebung qualitativ ausgewertet mit Fokus auf dem Verkehrsverhalten der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden sowie ob bzw. welche Konflikte allenfalls auftreten.
Anschliessend wurde das «Gutachten zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit mittels Streckensignalisation» zur Prüfung der zukünftig zu signalisierenden Höchstgeschwindigkeit auf dem Untersuchungsperimeter (siehe Titelbild) erstellt. In diesem Gutachten wurde der Ist-Zustand und mögliche Defizite beschrieben, die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit der Tempo-60-Strecke beurteilt und ein Massnahmenvorschlag gegeben.
Das bearbeitete Gutachten wurde dem Auftraggebenden im Entwurf zugestellt und nach dessen Rückmeldung überprüft.